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Batteriepfand

Nach §10 des Batteriegesetzes ist jeder der Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie, nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird. Bitte beachte, dass z.B. Versorgungsbatterien keine Starterbatterien darstellen und somit vom Batteriegesetz befreit sind.

Wie funktioniert die Pfanderstattung?

  • Entsorgung: Entsorge deine Altbatterie bei einem Baumarkt, KFZ-Teile-Händler, Wertstoffhof, Schrotthandel, in einer Werkstatt oder bei jedem Vertrieb von Starterbatterien. Lass dir die Entsorgung der Altbatterie durch einen schriftlichen Nachweis, welcher Stempel, Datum und Unterschrift enthält, bestätigen. Gerne kannst du das auch auf unserer Rechnung bestätigen lassen. Bitte sende uns diesen Nachweis unbedingt innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung des Entsorgungs-Beleges per E-Mail zu. Nach Ablauf dieser Frist können wir das Pfand leider nicht mehr erstatten.

Wann erfolgt die Rückzahlung?

Die Rückzahlung des Batteriepfands erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Erhalt des Entsorgungsnachweises. Bitte beachte, dass die Rückzahlung immer über die bei der Bestellung gewählten Zahlungsart erfolgt.

Kontaktdaten für die Zusendung des Entsorgungsnachweises

E-Mail: service@rwn-moto.de
Anschrift: RWN-Moto, Am Knipprather Busch 15, 40789 Monheim am Rhein

Bitte beachte: Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist in den meisten Fällen aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.

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